medassure beauty
medassure beauty übernimmt für Sie grundsätzlich die Folgekosten medizinischer notwendiger Heilbehandlungen, die im Rahmen Ihres kosmetischen Eingriffs entstehen können. Hierzu zählen die Rückforderungsansprüche Ihrer Krankenkasse bis zu 300.000 € und die Kosten privater Schönheitskliniken bis zu 10.000 € (siehe auch Privatabrechnungsklausel).
Die Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ästhetischen Behandlung gilt nicht als Komplikation. Daher fällt diese auch nicht unter den Versicherungsschutz.Komplikationen aus selbst beigebrachten Verletzungen Taubheitsgefühl
Augenlidstraffung (Ober-/Unterlid) Bauchstraffung Bodylift Brust-Operation (Herausnahme der Implantate) Brust-Operation (nur Implantatswechsel) Brust-Operation mit Eigenfett inkl. Fettabsaugung Brust-Operation mit Implantat Bruststraffung Brustverkleinerung Brustwarzen-Operation Facelift Facelift mit Eigenfett inkl. Fettabsaugung Fettabsaugung Genitalkosmetik Frauen Genitalkosmetik Männer Gesäßstraffung Gesäßvergrößerung mit Eigenfett inkl. Fettabsaugung Gesäßvergrößerung mit Implantat Haartransplantation Halsstraffung Halsstraffung mit Eigenfett inkl. Fettabsaugung Kinn-Operation Kinn-Operation mit Eigenfett inkl. Fettabsaugung Narbenkorrektur Nasen-Operation Needling Oberarmstraffung Oberschenkelstraffung Ohrenkorrektur: Anlegen der Ohren Schweißdrüsenabsaugung Stirn-/Brauenlifting Verkleinerung der männlichen Brustdrüse/Bruststraffung (Gynäkomastie) Waden-Operation Waden-Operation mit Eigenfett inkl. Fettabsaugung Wangen-Operation Wangen-Operation mit Eigenfett inkl. Fettabsaugung
Im Falle einer medizinisch notwendigen Komplikationsbehandlung muss eine neue Operation durchgeführt werden. Im Anschluss daran ist das ästhetische Ergebnis, wie ursprünglich geplant, nicht erreicht. Durch den Baustein Ästhetik Plus sind die Kosten weiterer Behandlungen/Operationen, die zur Erreichung des ursprünglich gewünschten ästhetischen Ergebnisses notwendig sind, abgesichert. Beispiel:Entfernung des versicherten Brustimplantats aufgrund eines Infektes. Nach der Abheilungsphase der Wunde muss ein neues Brustimplantat zur Wiederherstellung des ästhetischen Ergebnisses eingesetzt werden (Ästhetik Plus). Die Absicherung dieser ästhetischen Korrekturen ist bereits in medassure beauty enthalten.
Der Implantatschutz sichert Sie gegen die Folgen eines Unfalls ab. Wird beispielsweise aufgrund eines Unfalls, ein eingesetztes Implantat beschädigt oder zerstört, sind die Kosten für das neue Implantat und den Implantatwechsel bis zu 300.000 € abgesichert.Der Implantatschutz ist bereits in medassure beauty enthalten.
Sie können medassure beauty einfach und schnell online beantragen. Hierzu müssen Sie lediglich die notwendigen Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Behandlungsart und dem operierenden Arzt angeben.Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erhalten Sie alle Versicherungsunterlagen per E-Mail. Die Versicherungsprämie wird einmalig per SEPA-Lastschriftmandat von dem von Ihnen angegebenen Konto eingezogen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch (0221 -390 99 55 50) zur Verfügung.
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird die Versicherungsprämie innerhalb von 3-4 Werktagen von dem von Ihnen angegebenen Konto eingezogen.
Melden Sie sich einfach telefonisch (0221 – 390 99 55 50) oder per E-Mail (antrag@medassure.de) bei uns.
Grundsätzlich ist ein Wechsel des Arztes möglich.
Da der Versicherungsschutz mit dem Operationsdatum beginnt, ist eine Änderung des Termins aus persönlichen oder medizinischen Gründen (z. B. auf Grund einer Erkrankung) medassure beauty schriftlich oder per E-Mail (antrag@medassure.de) mitzuteilen: JHC Service GmbHKonrad-Adenauer-Ufer 3950668 Köln
Es besteht Versicherungsschutz für die Länder die zuvor vereinbart und im Versicherungsschein genannt sind.
Was soll ich bei einer Komplikation tun?Bei einer Komplikation, die voraussichtlich Folgekosten und damit eine Leistungspflicht Ihres Versicherers herbeiführen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und seine Anordnungen befolgen. Sollte Ihr behandelnder Arzt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung durchführen müssen, melden Sie diese schriftlich per E-Mail (leistung@medassure.de) oder telefonisch unter 0221 – 390 99 55 61 innerhalb von 30 Tagen bei medassure beauty. Welche Leistungen habe ich zu erwarten?Der Versicherer erstattet maximal den 3,5-fachen Satz der GOÄ für die Behandlungskosten des Arztes/der Klinik. Sofern eine Abrechnung eines Krankenhauses nach DRG erfolgt, werden die Behandlungskosten des Arztes um den Anteil der in § 6a GOÄ aufgeführten Prozentsätze gekürzt. Grundsätzlich erstattet der Versicherer für die vereinbarte Vertragslaufzeit Behandlungskosten in Höhe von bis zu 10.000 EUR, sofern die Behandlung der schicksalshaften Komplikation bei dem Arzt/in der Klinik der versicherten Behandlung durchgeführt wird. Sofern die Behandlung der schicksalshaften Komplikation bei einem neuen Arzt/einer neuen Klinik, die nicht die versicherte Behandlung durchführten, vorgenommen wird, erstattet der Versicherer im Leistungsfall maximal 5.000 EUR. Sollte bei schicksalshaften Komplikationen in Folge des versicherten Eingriffs eine Einweisung/Überweisung in ein Akutkrankenhaus medizinisch notwendig sein, erstattet der Versicherer
für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte die Kosten der stationären Behandlung in Höhe von bis zu 300.000 EUR innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern eine Kostenübernahme durch andere Versicherungsgesellschaften oder Beihilfestellen nicht erfolgt. für gesetzlich Versicherte den Rückforderungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 52 Absatz 2 SGB V bis zu 300.000 EUR. Gesetzlich Versicherte verpflichten sich, bei Einweisung/Überweisung in ein Krankenhaus oder zu einer Arztpraxis mit Kassenzulassung aufgrund einer versicherten Komplikation dort die Gesundheitskarte abzugeben. Für Medikamente und Rezeptgebühren erstattet der Versicherer bis zu maximal 400 EUR. Diese werden auf die vereinbarten Versicherungssummen angerechnet.
Die Abtretungserklärung dient dazu, dass im Schadenfall die Schadenzahlungen direkt an die jeweiligen Rechnungsaussteller überwiesen werden können und Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
medassure adipo
Sobald Sie sich als Selbstzahler einer Magenbypass- oder Schlauchmagenbehandlung unterziehen, empfehlen wir den Abschluss einer Folgekostenversicherung, da der Eingriff aufgrund seiner Komplexität das Risiko von Komplikationen erhöht. Diese Folgekosten können erheblich sein, weshalb Sie mit medassure adipo mit bis zu 50.000 Euro abgesichert sind.
Grundsätzlich hat das Bundessozialgericht bereits im Jahr 2003 entschieden, dass Adipositas als Krankheit im Sinne des § 27 SGB zu betrachten ist und somit im Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Da aber bei Schlauchmagen- und Magenbypass-OPs ein Eingriff in ein gesundes Organ, nämlich des Magens, vorgenommen wird, müssen vor einer solchen Operation sämtliche konservativen Therapien zur Gewichtsreduzierung durchgeführt werden, um eine positive Leistungszusage der Krankenversicherung zu erhalten (Ultima-Ratio-Prinzip).
In der Praxis sind dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der BMI muss größer als 40 sein oder der BMI größer als 35 verbunden mit Diabetes, Bluthochdruck oder orthopädischen Erkrankungen.
- Eine Krankheit als Ursache des Übergewichts muss ausgeschlossen sein.
- Mindestens 2 nachgewiesene und unter ärztlicher Aufsicht durchgeführte Diäten ergaben keine wesentliche Gewichtsreduzierung.
- Die Teilnahme an regelmäßigen sportlichen Betätigungen muss durch einen Veranstalter (Fitnessstudio, Schwimmverein etc.) nachgewiesen werden.
Im Juni 2022 änderte das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsauffassung und entschied: Eine bariatrische Operation (medizinische Behandlung von Adipositas) sei evidenzbasiert und ihr müssten nicht zwingend sämtliche andere Therapieoptionen vorausgegangen sein. (B 1 KR 19/21 R). Dennoch hat dieses Urteil nach unseren Informationen die Leistungszusage der Krankenversicherung im Wesentlichen nicht verändert.
Auf dieser Grundlage prüft die Krankenversicherung, ob die Kosten für eine Adipositas-OP übernommen werden oder nicht. Lehnt die Krankenversicherung die Kostenübernahme ab, dann werden auch nicht die Folgekosten für die Behandlung von Akutkomplikationen von der Krankenversicherung übernommen.
Hat die Krankenversicherung die Kostenübernahme der Adipositas-OP abgelehnt, dann kann der Patient diese als Selbstzahler übernehmen und muss mit Kosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro oder mehr rechnen. Kommt es innerhalb von 30 Tagen nach der Operation zu Akutkomplikationen, sind die unmittelbaren Folgekosten kein Fall für die Krankenversicherung, sondern müssen im Rahmen einer Fallzusammenführung vom Patienten ebenfalls selbst übernommen werden, d.h. der Vergütungsanspruch des operierenden Krankenhauses im Rahmen der Fallpauschale erhöht sich um die zusätzlich entstandenen Folgekosten.
Über medassure adipo können sich Selbstzahler einer Schlauchmagen- oder Magenbypass-Behandlung versichern, die zwischen 18 und 65 Jahren sind und einen BMI von maximal 60 haben.
Sie können eine Schlauchmagen- oder eine Magenbypass-Behandlung über medassure adipo versichern.
Hinweis: Über medassure beauty ist die Absicherung einer Behandlung mit einem Magenballon oder eine Magenverkleinerung (Endomina, Overstitch-Verfahren, Pose-Verfahren) möglich.
Die vom Patienten zu selbst zahlenden Folgekosten für die Behandlung von Akutkomplikationen werden von medassure adipo wie folgt versichert:
- Alle Folgekosten, die bis zum 29. Tag einschließlich dem OP-Tag eintreten, sind mit einer Deckungssumme von bis zu 50.000 Euro versichert.
- Der Versicherungsschutz ist für alle Patienten mit einem BMI bis 60 möglich.
Es besteht kein Anspruch für Komplikationen, die auf Verletzungen / Erkrankungen zurückzuführen sind, sofern diese bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestanden. Dies können beispielsweise Fehlbildungen am Magen, Refluxerkrankungen, Alkohol- und Drogensucht sowie schwere seelische Störungen/Depressionen sein.
Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz für Komplikationen aus der versicherten Adipositas-Operation, beispielsweise bei nachgewiesenen Kunst- und/oder Behandlungsfehlern oder Unzufriedenheit mit dem ästhetischen Ergebnis.
Der Versicherer ist von der Leistungspflicht frei, wenn versicherte Operations-Komplikationskosten dadurch entstehen, dass die versicherte Person ärztliche Anweisungen, insbesondere die Hinweise zur Ernährung nach dem Eingriff, vorsätzlich nicht befolgt, bzw. vorsätzlich nicht beachtet.
Weitere Ausschlüsse finden Sie in unseren AVB unter Punkt A-5 Welche Ausschlüsse gibt es?
Melden Sie innerhalb der Vertragslaufzeit jede Behandlung von Komplikationen, die nach Ihrem versicherten Eingriff vorgenommen werden und voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführen können, in Textform oder telefonisch bei medassure adipo.
Haben Sie Fragen?Wir beraten Sie gerne!
0221 / 390 99 55 50Mo - Do von 8:00 - 17:00 Uhr,Fr von 8:00 - 15:00 Uhr